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3. Säule

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3. Säule FAQ's

Für wen ist die Säule 3a geeignet?

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Die dritte Säule, bekannt als Säule 3a, steht allen erwerbstätigen Personen in der Schweiz offen. Dies umfasst Selbstständige, Teilzeitbeschäftigte und sogar Menschen, die von zu Hause aus arbeiten. Sie ist besonders attraktiv für diejenigen, die ein finanzielles Sicherheitsnetz für den Ruhestand aufbauen möchten oder die möglicherweise Lücken in der ersten und zweiten Säule ausfüllen müssen.

Was ist der jährliche Einzahlungsbetrag in die Säule 3a?

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Die jährliche Einzahlung in die Säule 3a ist unterschiedlich und unterliegt einer Obergrenze. Personen mit einer Pensionskasse können bis zu CHF 7'056 pro Jahr einzahlen (im Jahr 2023), und selbstständige Personen ohne Pensionskasse könnten 20% ihres Nettoeinkommens einzahlen, bis zu einem Maximum von CHF 35'280 (im Jahr 2023).

Wie kann ich mit der Säule 3a Steuern sparen?

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Einzahlungen in die Säule 3a können bis zum maximal zulässigen Betrag (CHF 7‘056 für das Jahr 2024) vollständig von der Einkommenssteuer abgezogen werden.

In welchen Fällen kann ich meine Säule 3a auflösen?

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Neben dem Erreichen des AHV-Alters ist die Auflösung beim Hauskauf, bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit, beim dauerhaften Umzug aus der Schweiz und bei Invalidität möglich.

Wie unterscheiden sich die Säule 3a und die Säule 3b?

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Die Säule 3a ist eine gebundene Vorsorge, während die Säule 3b auf Grund ihrer Flexibilität als freie Vorsorge bezeichnet wird. Die Säule 3b hat keine Höchstgrenze in der jährlichen Einzahlung und ist zu jedem Zeitpunkt verfügbar.